Die Anwaltskanzlei FAM Rechtsanwälte AG ist spezialisiert auf Familienrecht in komplexen und anspruchsvollen Konstellationen. Ob Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht.
Alle diese Themen sind sehr vielschichtig und haben grosse Auswirkungen für die betroffenen Personen und deren Umfeld. Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung verfügen über das fundierte Fachwissen, das erforderliche Einfühlungsvermögen sowie das ausgeprägte Verhandlungsgeschick, um die besten individuellen Lösungen im Sinne ihrer Klientinnen und Klienten zu erzielen.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Unsere Kernkompetenzen liegen in der vorbeugenden Beratung beim Abschluss von Ehe- und Konkubinatsverträgen als auch in der Unterstützung bei Trennung und Scheidung. Dazu gehören die einvernehmliche Lösung von Familienkonflikten sowie die prozessuale Durchsetzung von Rechtsansprüchen bei Gericht. Ausserdem bieten wir Familienmediationen als moderne Form der aussergerichtlichen Streitbeilegung an.
Um eine gesamthaft optimale Beratung und Vertretung sicherzustellen, welche höchstem Qualitätsanspruch entspricht, besuchen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen laufend Weiterbildungen und arbeiten eng mit anerkannten Experten in folgenden Fachgebieten zusammen:
Steuer- und Treuhandexperten
Wirtschaftsprüfer
Fachanwältinnen und Fachanwälte in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.
Paar- und Familientherapeuten
Willkommen
Die Anwaltskanzlei FAM Rechtsanwälte AG ist spezialisiert auf Familienrecht in komplexen und anspruchsvollen Konstellationen.
Ob Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Alle diese Themen sind sehr komplex und haben grosse Auswirkungen für die betroffenen Personen und deren Umfeld. Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung verfügen über das fundierte Fachwissen, das erforderliche Einfühlungsvermögen sowie das ausgeprägte Verhandlungsgeschick, um die besten individuellen Lösungen im Sinne ihrer Klientinnen und Klienten zu erzielen.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts. Unsere Kernkompetenzen liegen in der vorbeugenden Beratung beim Abschluss von Ehe- und Konkubinatsverträgen als auch in der Unterstützung bei Trennung und Scheidung. Dazu gehören die einvernehmliche Lösung von Familienkonflikten sowie die prozessuale Durchsetzung von Rechtsansprüchen bei Gericht. Ausserdem bieten wir Familienmediationen als moderne Form der aussergerichtlichen Streitbeilegung an.
Um eine gesamthaft optimale Beratung und Vertretung sicherzustellen, welche höchstem Qualitätsanspruch entspricht, besuchen unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen laufend Weiterbildungen und arbeiten eng mit anerkannten Experten in folgenden Fachgebieten zusammen:
Das Eherecht regelt die persönlichen und finanziellen Rechte und Pflichten von Ehegatten untereinander (z.B. Beistandspflicht, Unterhalt und Güterrecht) und gegenüber ihren Kindern (elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Kindesunterhalt usw.).
Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Vermögensverhältnisse der Ehegatten vor oder während der Ehe mit einem Ehevertrag zu regeln. Eine solche Regelung sorgt in guten wie in schlechten Zeiten für Klarheit.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem sensiblen Bereich beraten und unterstützen.
Das Kindesrecht regelt die rechtlichen Bindungen zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Kindesunterhalt, Kindesvermögen usw.).
Das Wohl der Kinder steht bei Trennung und Scheidung der Eltern an erster Stelle. Ihr Schutz muss garantiert sein. Ist das Kindswohl gefährdet, kann vom Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent bei allen rechtlichen Anliegen rund um die Kinderbelange.
Wer soll während der Trennung in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben dürfen? Bei wem bleiben die Kinder in dieser Zeit? Wie soll das Betreuungsrecht ausgestaltet werden? Wieviel Unterhalt ist geschuldet? Diese Fragen und Entscheidungen sind oft mit grossen Unsicherheiten und Emotionen verbunden.
Eine Aufklärung durch unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die rechtliche Situation und Ihre eigenen Rechte und Pflichten nimmt die Angst und schafft Klarheit.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten sie nicht nur. Sie unterstützen Sie auch bei einer aussergerichtlichen, einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Ehegatten oder vertreten sie vor Gericht, um die Trennungsfolgen zu regeln. (Eheschutzverfahren).
Bei einer Scheidung gibt es viele Belange zu regeln. Wie wird die elterliche Sorge aufgeteilt? Wie soll die Obhutsregelung aussehen? Wieviel Unterhalt ist geschuldet? Wie wird das eheliche Vermögen verteilt (wem gehört was)? Wie werden die Pensionskassenguthaben aufgeteilt?
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie im Rahmen von einvernehmlichen Lösungen und vertreten Sie vor Gericht. Alternativ stehen sie Ihnen auch als Mediatoren auf dem Weg zu einer aussergerichtlichen Lösung zur Verfügung.
Das Gesetz regelt die Verhältnisse von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in ähnlicher Weise wie bei gleichgeschlechtlichen Ehen. Es bestehen allerdings auch Unterschiede.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Details aufklären und lassen Sie sich Lösungen für Ihre individuelle Lösungen aufzeigen.
Das Konkubinat ist eine Lebensgemeinschaft, welche vom Gesetz nicht direkt geregelt wird. Es ist daher in gewissen Situationen empfehlenswert, die Rechte und Pflichten in einem Vertrag zu regeln. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder vorhanden sind.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und erarbeiten für Sie einzelfallgerechte Lösungen.
Die Verwandtenunterstützung ist eine vom Gesetz vorgesehene finanzielle Unterstützungspflicht innerhalb der Familie. Sie kann zwischen Verwandten in gerader Linie (z.B. der Kinder gegenüber ihren Eltern) zum Tragen kommen, wenn die Verwandten von Bedürftigen in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen leben. Vor allem Sozialhilfebehörden versuchen, Verwandtenunterstützungen durchzusetzen, um die staatliche Fürsorge zu entlasten.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kompetent darüber aufklären, ob Sie zu solchen finanziellen Leistungen gegenüber Verwandten verpflichtet sind oder, ob es sinnvoll ist, einen solchen Anspruch anzumelden.
Müssen familiäre Verhältnisse rechtlich verbindlich geregelt werden, ist ein Verfahren vor Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oftmals notwendig. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen ist es aber auch möglich, aussergerichtlich eine gute Lösung zu verhandeln. Wenn dies gelingt, kann das gerichtliche oder behördliche Verfahren auf ein Minimum reduziert und manchmal sogar ganz vermieden werden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Sie sowohl vor Gericht als auch aussergerichtlich und unterstützen Sie bei der Wahl des sinnvollsten Vorgehens.
Mediation ist ein aussergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts. Die Betroffenen wollen mit Unterstützung einer dritten, unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, welche ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Gerade in Trennungs- und Scheidungsverfahren handelt es sich bei der Mediation um ein bewährtes aussergerichtliches Verfahren. Dies insbesondere deshalb, weil mit einer Mediation im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren viel Zeit, Geld und emotionale Belastung gespart werden kann.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind alles ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren. Sie bieten Ihnen sowohl Einzel- als auch Co-Mediationen an.
Über die Hälfte aller Ehen in der Schweiz verfügen über einen Auslandsbezug. Ein solcher besteht beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügt oder ausländische Grundstücke in der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen sind. In Trennung- und Scheidungssituationen können sich dabei komplexe Fragen zur Zuständigkeit der Gerichte, zum anwendbaren Recht oder zur steuerrechtlichen Situation ergeben. Ausserdem können die familiären Verhältnisse Einfluss auf den Aufenthaltsstatus von ausländischen Ehegatten haben.
Lassen Sie sich auch in diesen Rechtsgebieten von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfassend über Ihre Rechtslage aufklären.
Das Eherecht regelt die persönlichen und finanziellen Rechte und Pflichten von Ehegatten untereinander (z.B. Beistandspflicht, Unterhalt und Güterrecht) und gegenüber ihren Kindern (elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Kindesunterhalt usw.).
Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Vermögensverhältnisse der Ehegatten vor oder während der Ehe mit einem Ehevertrag zu regeln. Eine solche Regelung sorgt in guten wie in schlechten Zeiten für Klarheit.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem sensiblen Bereich beraten und unterstützen.
Das Kindesrecht regelt die rechtlichen Bindungen zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Kindesunterhalt, Kindesvermögen usw.).
Das Wohl der Kinder steht bei Trennung und Scheidung der Eltern an erster Stelle. Ihr Schutz muss garantiert sein. Ist das Kindswohl gefährdet, kann vom Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent bei allen rechtlichen Anliegen rund um die Kinderbelange.
Wer soll während der Trennung in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben dürfen? Bei wem bleiben die Kinder in dieser Zeit? Wie soll das Betreuungsrecht ausgestaltet werden? Wieviel Unterhalt ist geschuldet? Diese Fragen und Entscheidungen sind oft mit grossen Unsicherheiten und Emotionen verbunden.
Eine Aufklärung durch unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die rechtliche Situation und Ihre eigenen Rechte und Pflichten nimmt die Angst und schafft Klarheit.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten sie nicht nur. Sie unterstützen Sie auch bei einer aussergerichtlichen, einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Ehegatten oder vertreten sie vor Gericht, um die Trennungsfolgen zu regeln. (Eheschutzverfahren).
Bei einer Scheidung gibt es viele Belange zu regeln. Wie wird die elterliche Sorge aufgeteilt? Wie soll die Obhutsregelung aussehen? Wieviel Unterhalt ist geschuldet? Wie wird das eheliche Vermögen verteilt (wem gehört was)? Wie werden die Pensionskassenguthaben aufgeteilt?
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie im Rahmen von einvernehmlichen Lösungen und vertreten Sie vor Gericht. Alternativ stehen sie Ihnen auch als Mediatoren auf dem Weg zu einer aussergerichtlichen Lösung zur Verfügung.
Das Gesetz regelt die Verhältnisse von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in ähnlicher Weise wie bei gleichgeschlechtlichen Ehen. Es bestehen allerdings auch Unterschiede.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die Details aufklären und lassen Sie sich Lösungen für Ihre individuelle Lösungen aufzeigen.
Das Konkubinat ist eine Lebensgemeinschaft, welche vom Gesetz nicht direkt geregelt wird. Es ist daher in gewissen Situationen empfehlenswert, die Rechte und Pflichten in einem Vertrag zu regeln. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder vorhanden sind.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und erarbeiten für Sie einzelfallgerechte Lösungen.
Die Verwandtenunterstützung ist eine vom Gesetz vorgesehene finanzielle Unterstützungspflicht innerhalb der Familie. Sie kann zwischen Verwandten in gerader Linie (z.B. der Kinder gegenüber ihren Eltern) zum Tragen kommen, wenn die Verwandten von Bedürftigen in überdurchschnittlich guten finanziellen Verhältnissen leben. Vor allem Sozialhilfebehörden versuchen, Verwandtenunterstützungen durchzusetzen, um die staatliche Fürsorge zu entlasten.
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kompetent darüber aufklären, ob Sie zu solchen finanziellen Leistungen gegenüber Verwandten verpflichtet sind oder, ob es sinnvoll ist, einen solchen Anspruch anzumelden.
Müssen familiäre Verhältnisse rechtlich verbindlich geregelt werden, ist ein Verfahren vor Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oftmals notwendig. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen ist es aber auch möglich, aussergerichtlich eine gute Lösung zu verhandeln. Wenn dies gelingt, kann das gerichtliche oder behördliche Verfahren auf ein Minimum reduziert und manchmal sogar ganz vermieden werden.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten Sie sowohl vor Gericht als auch aussergerichtlich und unterstützen Sie bei der Wahl des sinnvollsten Vorgehens.
Mediation ist ein aussergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts. Die Betroffenen wollen mit Unterstützung einer dritten, unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, welche ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Gerade in Trennungs- und Scheidungsverfahren handelt es sich bei der Mediation um ein bewährtes aussergerichtliches Verfahren. Dies insbesondere deshalb, weil mit einer Mediation im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren viel Zeit, Geld und emotionale Belastung gespart werden kann.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind alles ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren. Sie bieten Ihnen sowohl Einzel- als auch Co-Mediationen an.
Über die Hälfte aller Ehen in der Schweiz verfügen über einen Auslandsbezug. Ein solcher besteht beispielsweise dann, wenn ein Ehegatte über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügt oder ausländische Grundstücke in der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen sind. In Trennung- und Scheidungssituationen können sich dabei komplexe Fragen zur Zuständigkeit der Gerichte, zum anwendbaren Recht oder zur steuerrechtlichen Situation ergeben. Ausserdem können die familiären Verhältnisse Einfluss auf den Aufenthaltsstatus von ausländischen Ehegatten haben.
Lassen Sie sich auch in diesen Rechtsgebieten von unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfassend über Ihre Rechtslage aufklären.
Unser Team
Dr. iur. Hans-Martin Allemann, Counsel
Mediator, CAS Familienrecht, CAS Erbrecht, Notar Fähigkeitsausweis GR, CAS Prozessführung, KMU-Diplom HSG, MBL-HSG
Hans-Martin Allemann verfügt über eine langjährige und umfangreiche Erfahrung im Familien- und Erbrecht in Advokatur, Notariat und Treuhand. Er berät namentlich in anspruchsvollen Situationen. Als Mediator arbeitet er mit Privaten wie auch mit ihren Anwälten, um aussergerichtliche Lösungen zu erzielen.
Stéphanie Follpracht verfügt über mehrjährige Erfahrung als Rechtsanwältin im Bereich des Familienrechts. Sie ist Mediatorin SAV und Urkundsperson des Kantons Schwyz. Sie publiziert regelmässig im Familienrecht und übt mehrere Verwaltungsratsmandate aus.
Thomas Wietlisbach verfügt über eine langjährige und umfangreiche Erfahrung als Rechtsanwalt und Mediator. Er verfügt über mehrere Verwaltungsratsmandate im und ausserhalb des Bankensektors.
* Zum Absenden müssen die Pflichtfelder ausgefüllt sein.
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung des obigen Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden.
Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung zu.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
This site is registered on wpml.org as a development site.